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  • · Fachbeitrag · Geldbuße

    Erhöhung der Regelgeldbuße

    Wird eine Erhöhung der Regelgeldbuße mit „Voreintragungen im Verkehrszentralregister“ begründet, muss das tatrichterliche Urteil mitteilen,welche Stelle zu welchem Zeitpunkt welche Entscheidung wegen welcher Tat getroffen hat und wann die jeweiligen Entscheidungen rechtskräftig geworden sind, da ohne diese Angaben das Rechtsbeschwerdegericht nicht feststellen kann, ob die Voreintragungen noch nicht tilgungsreif waren oder die Wertung des Amtsgerichts rechtsfehlerfrei ist (OLG Naumburg 27.12.13, 2 Ss (B) 137/13, Abruf-Nr. 140047).

     

    Praxishinweis

    Ähnlich vor kurzem OLG Brandenburg VA 13, 119.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 49 | ID 42471973