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  • · Fachbeitrag · Geldbuße

    Angaben im Urteil bei Erhöhung der Regelgeldbuße wegen Voreintragung

    Wenn der Tatrichter wegen Voreintragungen im Mehrfach-Täter-Punktesystem die Regelgeldbuße erhöht, muss er im Urteil den jeweiligen Zeitpunkt der Rechtskraft der früheren Entscheidungen mitteilen, da das Rechtsbeschwerdegericht andernfalls nicht überprüfen kann, ob hinsichtlich der Vorbelastungen bereits Tilgungsreife eingetreten ist und diese daher nicht hätten verwertet werden dürfen (OLG Brandenburg 27.12.12, (2 B) 53 Ss-OWi 599/12 (323/12), Abruf-Nr. 131755).

     

    Praxishinweis

    Die Mitteilung des Zeitpunkts der Rechtskraft der früheren Entscheidungen, die Grundlage für eine Erhöhung der Geldbuße sein sollen, ist erforderlich, da das OLG sonst nicht überprüfen kann, ob nicht ggf. hinsichtlich der Vorbelastungen bereits Tilgungsreife eingetreten ist und diese daher nicht (mehr) hätten verwertet werden dürfen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • zur Geldbuße Gübner in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., 2012, Rn. 1192 ff.
    Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 119 | ID 39788430