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  • 18.03.2013 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen

    | Zumindest bei der Verhängung einer Geldbuße von mehr als 250 EUR besteht die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Setzt das Gericht eine in der BKatV vorgesehene Regelgeldbuße fest, ist eine genaue Aufklärung der finanziellen Verhältnisse entbehrlich, wenn sie erkennbar nicht vom Durchschnitt abweichen. Mit der Angabe des ausgeübten Berufs des Betroffenen in dem Urteil hat der Tatrichter die wirtschaftlichen Verhältnisse bereits erkennbar in Betracht gezogen. Ergeben sich keine entgegenstehenden Anhaltspunkte, kann von dieser Feststellung auf durchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse geschlossen werden (OLG Bremen 15.11.12, 2 Ss Bs 82/11, Abruf-Nr. 130360 ). |