Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 16.01.2020 · Nachricht · Fahrverbot

    Strafschärfender § 24a und Schonfrist

    Der Angeklagte, der nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis war, hatte mit seinem Pkw öffentliche Straßen befahren. Er stand dabei zudem unter dem Einfluss der berauschenden Mittel Cannabis (6,5 µg/l) und Kokain (Cocain: 193 µg/l; Benzoylecgonin: 919 µg/l). Das AG hat ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) verurteilt.