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  • · Nachricht · Fahrverbot

    Bei Rotlichtverstoß mit Spurwechsel greift das Regelfahrverbot

    Das BayObLG hat festgestellt, dass ein Regelfahrverbot in Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß grundsätzlich auch bei Wechsel auf die durch Rotlicht gesperrte Fahrtrichtung im Kreuzungsbereich zu verhängen ist.

     

    Das BayObLG hat seiner Entscheidung (24.10.25, 201 ObOWi 699/25, Abruf-Nr. 252181) folgende Leitsätze vorangestellt:

     

    • 1. Ein grundsätzlich mit einem Regelfahrverbot nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BKatV i. V. m. lfd. Nr. 132.3 BKat zu ahndender qualifizierter Rotlichtverstoß ist nicht deshalb milder zu bewerten, weil der Fahrzeugführer nach Einfahren in den Kreuzungsbereich von der durch Grünlicht frei gegebenen Linksabbiegerspur auf die durch Rotlicht gesperrte Rechtsabbiegerspur überwechselt. Dies gilt auch dann, wenn der Entschluss zum Spurwechsel erst nach dem Einfahren in den Kreuzungsbereich gefasst wird.