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  • 18.08.2025 · Nachricht · Fahrverbot

    Absehen vom Fahrverbot wegen beruflicher Schwierigkeiten

    | Bei drohenden Schwierigkeiten im Hauptberuf durch unbezahlte Freistellung und drohende erhebliche wirtschaftliche Einbußen im Nebengewerbe kann bei einem nicht vorbelasteten Täter eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, der seinen Einspruch auf die Rechtsfolge beschränkt hat, unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße von einer Fahrverbotsanordnung abgesehen werden. |