17.03.2026 · Nachricht · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot bei einem Landwirt
| Allein der Umstand, dass der Betroffene als selbstständiger Landwirt in der „heißen Phase“ seiner Erwerbstätigkeit Landmaschinen verwenden muss, rechtfertigt kein Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen bzw. eine Beschränkung des Fahrverbots auf Personenkraftwagen ohne weiteren Vortrag und unter Berücksichtigung erheblicher Voreintragungen. |
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