08.04.2026 · Nachricht · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot wegen Zeitablaufs unter 2 Jahren
Zwar wird in der Rechtsprechung ganz überwiegend ein Zeitraum von zwei Jahren herangezogen, nach dem das Fahrverbot seinen Sinn als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme verliert. Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbots kann im Einzelfall aber auch nach einer Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände nach einer kürzeren Frist erfolgen.
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