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  • · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Verlust eines Nebenjobs?

    Droht nach Angaben der Betroffenen durch das Fahrverbot der Verlust einer Nebentätigkeit, die nur den Lebensstandard hebt, ihn jedoch nicht sichert (400 EUR Nebentätigkeit bei 2000 EUR Rente und monatlicher Schuldentilgung von 900 EUR), muss das Gericht nicht weiter klären, ob eine Kündigung der Nebentätigkeit tatsächlich droht (AG Lüdinghausen 19.11.12, 19 OWi-89 Js 1600/12-188/12, Abruf-Nr. 130643).

    Praxishinweis

    Ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen, wird immer schwieriger, auch wenn berufliche Gründe geltend gemacht werden. Noch schwieriger ist es, wenn es „nur“ um den Verlust einer Nebentätigkeit geht. Dann ist in der Rspr. das Absehen i.d.R. verneint worden (s.u.). Der Verteidiger kann allenfalls ein Absehen vom Fahrverbot erreichen, wenn es sich nicht nur um eine Nebentätigkeit handelt, die den Lebensstandard des Betroffenen hebt, sondern die Nebentätigkeit den Lebensstandard sichert. Dazu muss aber umfassend vorgetragen werden und es müssen „die Zahlen passen“.

     

    • Rechtsprechungsübersicht
    • OLG Hamm 20.3.09, 2 Ss OWi 138/09, Abruf-Nr. 091976, insoweit nicht in VA 09, 121: Rentner, der auch Taxi fährt,
    • OLG Hamm VA 12, 137: freiberufliche Nebentätigkeit eines Rentners als Architekt,
    • KG NZV 02, 49: Rentner, der gelegentliche Warentransporte ausführt,
    • KG NZV 02, 281: allgemeiner Verlust einer geringfügigen Nebentätigkeit.
    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 66 | ID 38196880