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  • · Nachricht · Fahrtenbuch

    Zweimal Fahrtenbuch vom BayVGH

    | Das BayVGH hat in zwei Entscheidungen zur Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO Stellung genommen. |

     

    • Das Recht an seinem ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb entbindet einen Fuhrparkbetreiber nicht von der jeden Kraftfahrzeughalter treffenden Mitwirkungsobliegenheit bei der Aufklärung eines mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoßes.

     

    • Zur Feststellung des Fahrzeugführers i. S. v. § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO hat die Behörde in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleich gelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen. Verweigert der Fahrzeughalter seine Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrzeugführers, sind weitere Ermittlungen in der Regel nicht zumutbar.
    Quelle: ID 50454447