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  • · Nachricht · Fahrerlaubnisentzug

    Entziehung/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    | Die Praxis beschäftigen immer wieder die mit der Entziehung bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach dem StVG zusammenhängenden Fragen. Wir stellen dazu noch einmal drei ‒ für die Betroffenen allerdings nachteilige ‒ Entscheidungen vor. |

     

    1. Bei Ungeeignetheit hat Behörde keinen Ermessensspielraum

    Im Fall des BayVGH (10.10.23, 11 CS 23.1476, Abruf-Nr. 238183) hatte die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis im Juni 2022 entzogen. Grundlage war ein MPU-Gutachten. Dieses war auf der Grundlage mehrerer aktenkundiger Straftaten im Zeitraum 2012 bis 2019 zu dem Ergebnis gekommen, dass es zu erwarten sei, dass der Betroffene erneut erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche/strafrechtliche Bestimmungen verstoßen werde. Im Widerspruchsverfahren teilten die Bevollmächtigten mit, der Betroffene wolle sich im Widerspruchsverfahren einer weiteren Begutachtung der bisherigen Begutachtungsstelle unterziehen. Daraufhin forderte die Antragsgegnerin ihn auf, binnen drei Monaten ein MPU-vorzulegen. Ein Gutachten wurde aber nicht vorgelegt.

     

    Der Antrag des Betroffenen nach § 80 Abs. 5 VwGO hatte weder beim VG noch beim BayVGH Erfolg. Bei feststehender Ungeeignetheit sei die Entziehung der Fahrerlaubnis zwingend. Die Fahrerlaubnisbehörde habe keinen Ermessensspielraum. Dies gelte auch bei Nichtvorlage eines zu Recht geforderten Fahreignungsgutachtens. Der Betroffene könne sich auch nicht darauf berufen, mit der erneuten Begutachtungsanordnung habe die Verwaltungsbehörde zum Ausdruck gebracht, das vorliegende Gutachten sei nicht mehr in der Weise verwertbar, dass es eine abschließende Entscheidung über die Fahreignung erlaubte. Der insoweit angeführten BayVGH-Entscheidung (4.2.21, 11 ZB 20.2594) habe eine andere Fallgestaltung zugrunde gelegen. Dort sei das ursprüngliche Gutachten nach mehr als viereinhalb Jahren nicht mehr aktuell und belastbar gewesen. Das sei hier aber nicht der Fall, das der Entscheidung zugrunde gelegte Gutachten stamme aus 2022.