Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Fahrerlaubnisentzug

    Drei neue Entscheidung zur (vorläufigen) Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Unfallflucht

    | Wir haben in VA 25, 127 u nd 144 über die Rechtsprechung zu § 142 StGB berichtet. Heute können wir dazu weitere Entscheidungen vorstellen. |

     

    • LG Wiesbaden 19.5.25, 5 Qs 25, Abruf-Nr. 249676

    In einem Beschluss hat das LG Wiesbaden noch einmal zu den Voraussetzungen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 111a StPO) Stellung genommen. Das LG hat darauf hingewiesen, dass nach seiner aktuellen Rechtsprechung (vgl. 6 Qs 4/21 und 6 Qs 8/23) die Wertgrenze für den bedeutenden Schaden i. S. des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB bei 1.600 EUR liegt. Es sei auch davon auszugehen, dass der Beschuldigte zumindest wissen konnte, dass bei dem Unfall an fremden Sachen ein bedeutender Schaden i. S. d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 entstanden ist. als Folge der Kollision hatte sich nämlich das Heck des von ihm geführten Fahrzeugs gehoben und sich teils über die Motorhaube des Geschädigtenfahrzeugs geschoben und dieses ein Stück zurück geschoben. Das spreche dafür, dass ein nicht unerheblicher Schaden an äußeren Zonen wie Lack und Kühlergrill sowie tieferliegenden Schäden am beeinträchtigten Fahrzeug verursacht wurde.