18.08.2025 · Nachricht · Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnispflicht bei motorisierten Krankenfahrstühlen
| Die Angeklagte hatte mit einem sogenannten motorisierten Krankenfahrstuhl, an dessen Heck ein Aufkleber mit der Aufschrift „25“ angebracht war, den Kundenparkplatz eines Supermarkts befahren. Dabei kam es zu einem Unfall. Sie ist wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Dabei ist die Strafkammer aufgrund des Aufklebers von einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ausgegangen, weshalb es sich um ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug handele. |
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