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  • 14.08.2020 · Nachricht · Fahrerlaubnis

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsum harter Drogen

    | Nach der Rechtsprechung der VG reicht allein der einmalige Konsum einer harten Droge (wie z. B. Kokain) aus, um die Fahreignung zu verneinen und die Fahrerlaubnis im Verwaltungswege zu entziehen. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht erforderlich. |