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  • 15.10.2020 · Nachricht · Fahreignung

    Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs

    | Nicht unmittelbar mit der Teilnahme am Straßenverkehr in Zusammenhang stehende Alkoholauffälligkeiten rechtfertigen es, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zum Vorliegen von Alkoholmissbrauch anzuordnen. Voraussetzung ist, dass es zu mehreren schweren Alkoholisierungen kam und der Betroffene dabei ein Ausmaß an unbeherrschter Aggressivität und Rücksichtslosigkeit gezeigt hat, das auf einen allgemeinen Kontrollverlust unter Alkoholeinfluss hinweist. |