17.03.2016 · Fachbeitrag · Drogenfahrt
Vermeiden Sie ein Fahrverbot mit einer Verkehrstherapie
Eine Verkehrstherapie während des laufenden Verfahrens kann sich bei einer Drogenfahrt (§ 24a Abs. 2 StVG) im Hinblick auf ein Absehen vom Fahrverbot lohnen. Das zeigt ein Urteil des AG Tiergarten (22.1.16, (343 OWi) 3022 Js-OW113673/15 (958/15), Abruf-Nr. 146511 ). Dort hatte der Betroffene auf die Fahrerlaubnis verzichtet und für die Wiedererteilung eine Verkehrstherapie besucht. Das AG hat im Urteil von einem Fahrverbot abgesehen und die Geldbuße reduziert.
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