02.11.2026 · Nachricht · Drogenfahrt
Medikamentenklausel versus Drogenfahrt
Ob der der Betroffene, der sich bei einer Drogenfahrt nach § 24a StVG auf die Medikamentenklausel des § 24a Abs. 4 StVG berufen will, einen persönlichen Kontakt zum verschreibenden Arzt gehabt haben muss oder nicht, ist nicht unstreitig.
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