16.11.2017 · Fachbeitrag · Drogenfahrt
Grenzwert für Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenfahrt
Das OVG Münster hat jetzt den von ihm angenommenen Grenzwert für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss bestätigt. Danach gilt nach wie vor: Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Wird dieser Grenzwert überschritten, ist von einem fehlenden, aber erforderlichen Trennen zwischen dem Konsum des Betäubungsmittels und dem Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen.
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