Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.10.2017 · Nachricht · Dienstrecht

    Wer mit 2,25 Promille Fahrrad fährt, kann nicht Polizist werden

    Wer betrunken Fahrrad fährt, kann nicht in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Diensts der Polizei eingestellt werden. So entschied es das VG Berlin (5.5.17, 26 L 151.17, Abruf-Nr. 196686 ).