17.10.2017 · Nachricht · Dienstrecht
Wer mit 2,25 Promille Fahrrad fährt, kann nicht Polizist werden
Wer betrunken Fahrrad fährt, kann nicht in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Diensts der Polizei eingestellt werden. So entschied es das VG Berlin (5.5.17, 26 L 151.17, Abruf-Nr. 196686 ).
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