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  • 05.01.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Parallelvollstreckung in sog. „Mischfällen“

    | Eine Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote ist auch in den sog. Mischfällen – ebenso wie bei der Vollstreckung zweier jeweils unter Billigung der 4-Monatsfrist verhängter Fahrverbote – bereits aufgrund des Wortlauts des § 25 Abs. 2a S. 2 StPO unzulässig. Diese Entscheidung traf das OLG Hamm (8.10.15, 3 RBs 254/15, Abruf-Nr. 145788 ). |