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  • 05.01.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil

    | Ein Zeitraum von nicht einmal einem Jahr und sieben Monaten zwischen der Verkehrsordnungswidrigkeit und ihrer Ahndung führt noch nicht zum Absehen von einem Fahrverbot. So entschied es das OLG Zweibrücken (22.10.15, 1 OWi Ss Bs 47/15, Abruf-Nr. 145791 ). |