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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Verkehrsunfall

    Verhalten der Unfallbeteiligten nach Unfall auf BAB

    | Wer nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn auf der Überholspur zum Stehen gekommen ist, muss sein Fahrzeug grundsätzlich sofort entfernen und auf dem rechten Seitenstreifen oder notfalls auf dem Mittelstreifen abstellen. § 34 Abs. 1 Nr. 2 StVO erlaubt es nicht, zunächst nur die Unfallstelle abzusichern und die polizeiliche Unfallaufnahme abzuwarten (OLG Zweibrücken 1.3.01, 1 Ws 83/01, rkr., NStZ-RR 01, 308). (Abruf-Nr. 011330) |