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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Keine Pflicht zur Überprüfung von Schrottplatz-Reifen

    | Wer bei einer Autoverwertung gebrauchte Reifen kauft, darf sich darauf verlassen, dass die Reifen verkehrssicher sind. Für den privaten Käufer besteht keine Pflicht, solche Reifen in einem Fachbetrieb auf Gebrauchstauglichkeit und Verkehrssicherheit hin überprüfen zu lassen, wenn auf Grund des äußeren Erscheinungsbildes, insbesondere wegen ausreichenden Profils, kein Anlass gegeben ist (OLG Köln, 7.11.00, 3 U 100/98, rkr.). (Abruf-Nr. 001494) |