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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Unfallflucht

    „Mülltonnen-Abwerfen“ aus dem fahrenden Auto heraus auf parkende Kfz: Keine Unfallflucht, „nur“ Sachbeschädigung

    | Ein „Unfall im Straßenverkehr“ ist jedes Schadenereignis, in dem sich ein verkehrstypisches Unfallrisiko realisiert hat. Das kann jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn das Schadenereignis im Straßenverkehr schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild nicht die Folge des allgemeinen Verkehrsrisikos, sondern einer deliktischen Planung ist (BGH 15.11.01, 4 StR 233/01). (Abruf-Nr. 020149) |