01.06.2004 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Erforderliche Feststellungen bei Trunkenheitsfahrt
Bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt, der eine Atemalkoholmessung zu Grunde liegt, reicht die Mitteilung der Messmethode und des sich aus der Messung ergebenden Atemalkoholwertes aus (OLG Hamburg 19.11.03, II-111/03, Abruf-Nr. 040767).
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