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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt

    Aktueller Vorlagebeschluss des OLG Hamm zum Dräger Alcotest 7110 Evidential MK III

    | „Ist bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration (AAK) i.S.v. § 24a Abs. 1 StVG unter Verwendung des Messgeräts Dräger Alcotest 7110 Evidential MK III von dem gewonnenen Messwert ein Sicherheitsabschlag in Höhe der jeweiligen Verkehrsfehlergrenze nach der Eichordnung zuzüglich eines weiteren Abschlags von 4 Prozent vom Messwert für die Hysterese geboten?“ Diese Frage hat das OLG Hamm dem BGH am 4.7.2000 gemäß § 121 Abs. 2 GVG zur Entscheidung vorgelegt (Beschl., 3 Ss (OWi) 179/2000, rkr.; Abruf-Nr. 000786). Grund für die Vorlage ist der Beschluss des BayObLG vom 12.5.2000, über den in VA 2/2000, 16 berichtet wurde. Das BayObLG hatte entschieden, dass den mit dem Gerät Alcotest 7110 Evidential MK III gemessenen Einzelwerten ebenso wenig Sicherheitszuschläge hinzuzurechnen sind wie dem aus diesen Einzelwerten gebildeten Mittelwert. Das OLG Hamm will hingegen u.a. unter Berufung auf Bode (vgl. zfs 2000, 172; Blutalkohol 99, 249, 257) von den Messwerten der AAK Sicherheitsabschläge in Höhe der Verkehrsfehlergrenze nach der Eichordnung zuzüglich eines Abschlags in Höhe von 4 Prozent für den Hysterese-Einfluss machen. |