Trunkenheitsfahrt
Absehen vom Fahrverbot bei einem Berufskraftfahrer
Bei einer Verurteilung wegen einerTrunkenheitsfahrt nach § 24a StVG kann auch bei einemBerufskraftfahrer nur bei Vorliegen außergewöhnlicherHärten von einem Fahrverbot abgesehen werden. Stellt derTatrichter dazu auf den möglichen Verlust des Arbeitsplatzes ab,muss er erörtern, ob das Fahrverbot nicht während einesUrlaubs des Betroffenen vollstreckt werden kann und ob nicht dasberufliche Führen der im Betrieb des Arbeitgebers eingesetztenLkws vom Fahrverbot hätte ausgenommen werden dürfen (OLG Hamm4.12.01, 1 Ss OWi 976/01). (Abruf-Nr. 020151)
Praxishinweis
Der Verteidiger muss rechtzeitig in derHauptverhandlung durch geeignete Beweismittel, wie z.B. Zeugen undBescheinigungen des Arbeitgebers, nachweisen, dass der Verlust desArbeitsplatzes droht. Allein die Behauptung/Einlassung des Betroffenenreicht insoweit nicht aus.
Quelle: Verkehrsrecht aktuell - Ausgabe 03/2002, Seite 47