01.02.2002 · Fachbeitrag · Praxisforum
Abzug „neu für alt“ im Haftpflicht- und im Kaskofall
Viele Versicherer kürzen Entschädigungen mit der Begründung, der Mandant müsse sich einen Abzug „neu für alt“ oder wegen „Wertverbesserung“ gefallen lassen. Zu Recht?
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