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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Neuwagenkauf

    Nacherfüllung nach neuem Kaufrecht

    | Erhebt der Verkäufer die Einrede der Unverhältnismäßigkeit der Kosten für die geforderte Ersatzlieferung, so muss er sämtliche Tatsachen darlegen und beweisen, die für die Beurteilung seiner Einrede relevant sind. Das gilt auch für den Wertverlust durch Zulassung und Gebrauch des gekauften Fahrzeugs (LG Münster 7.1.04, 2 O 603/02, DAR 04, 226, Abruf-Nr. 041207). |