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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Neuwagenkauf

    BGH präzisiert erneut „Fabrikneuheit“

    Ein Kfz ist in der Regel nicht mehr „fabrikneu“, wenn zwischen seiner Herstellung und dem Abschluss des Kaufvertrages mehr als 12 Monate liegen (BGH 15.10.03, VIII ZR 227/02). (Abruf-Nr. 032291)