01.02.2000 · Fachbeitrag · Neufahrzeughandel
Modellaktualität ist unverzichtbares Kriterium der Fabrikneuheit
Ein Fahrzeug ist nicht mehr „fabrikneu“, wenn es im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr Bestandteil der aktuellen Modellpalette des Herstellers ist (BGH, 22.3.2000, VIII ZR 325/98, EBE/BGH 2000, 157). (Abruf-Nr. 000697)
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