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  • 24.03.2010 | Mobiltelefon

    Konkurrenzverhältnis: Verstoß gegen das Handyverbot und andere Ordnungswidrigkeit

    Das Führen des Kraftfahrzeugs mit überhöhter Geschwindigkeit und das teils zeitgleiche Benutzen eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO stehen im Konkurrenzverhältnis der Tateinheit i.S.d. § 19 OWiG (OLG Jena 15.10.09, 1 Ss 230/09, Abruf-Nr. 100350).

     

    Praxishinweis

    Gegen den Betroffenen darf in diesen Fällen dann nur eine einheitliche Geldbuße festgesetzt werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 65 | ID 134436