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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung

    Obliegenheitsverletzung vor und nach dem Unfall: Keine Regressbegrenzung auf 10.000 DM, sondern auf 20.000 DM

    | In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Verletzung von Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall (Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht) zu einem Regress des Versicherers von bis zu 20 000 DM führen (LG Gießen 28.2.01, MDR 01, 565, rkr.). (Abruf-Nr. 010747) |