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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Kaskoversicherung

    Einwurf der Kfz-Schlüssel in Autohaus-Briefkasten: Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl

    | Wer seinen Pkw zur Reparatur in ein Autohaus bringt, indem er das Fahrzeug am Vorabend auf dem Betriebsgelände abstellt und die Fahrzeugschlüssel in einen ungesicherten Außenbriefkasten der Werkstatt einwirft, kann nach einem Diebstahl des Fahrzeugs keinen Versicherungsschutz verlangen. Sein Verhalten ist grob fahrlässig (OLG Köln 31.10.00, 9 U 65/00, OLGR 01, 29; rkr.). (Abruf-Nr. 001507) |