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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Geldbuße

    Erforderlicher Umfang der Feststellungen bei einer hohen Geldbuße

    | Bei einer relativ hohen Geldbuße, durch welche der Regelsatz beträchtlich, z.B. um das Dreifache, erhöht ist, muss die Leistungsfähigkeit des Betroffenen berücksichtigt werden. Deshalb sind in diesen Fällen im tatrichterlichen Urteil Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen zu treffen (OLG Hamm 19.8.03, 3 Ss OWi 520/03; Abruf-Nr. 032478). |