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  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf

    Gebrauchtwagen-Garantie deckt Verschleißschaden am Motor ab

    Der Versicherer einer Reparaturkostenversicherung („Gebrauchtwagengarantie“) muss auch dann leisten, wenn ein Verschleißvorgang, der bei Vertragsbeginn schon relativ weit vorangeschritten war, erst während der Vertragszeit zum Verlust der Funk-tionsfähigkeit der versicherten Sache und zur Notwendigkeit einer Reparatur geführt hat (OLG Köln, 19.10.99, 9 U 30/99, OLG-Report Köln 2000, 167). (Abruf-Nr. 000698)