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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Gebrauchtwagenkauf

    Die wichtigsten Neuregelungen beim Gebrauchtwagenkauf ab 1.1.02

    | Im Recht des Gebrauchtwagenkaufs ist seit dem 1.1.02 nichts mehr so wie es einmal war. Hauptgrund: die neuen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Bislang war es zulässig, die Haftung für Sachmängel - auch gegenüber Verbrauchern - vollständig auszuschließen. Genau das ist in einem Kernbereich des Gebrauchtfahrzeugkaufs, dem Unternehmer-Verbraucher-Kauf, nicht mehr zulässig, weder formularmäßig noch individualvertraglich (§ 475 BGB). |