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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Keine Pflicht zum Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung eines längeren Fahrverbotes

    | Will der Tatrichter ein im Bußgeldbescheid bereits angeordnetes Fahrverbot erhöhen, ist er nicht verpflichtet, den Betroffenen auf diese Möglichkeit hinzuweisen (BayObLG, Beschl. v. 21.9.99, 2ObOWi 458/99, NZV 2000, 380). (Abruf-Nr. 001348) |