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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Keine Pflicht zum Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung eines längeren Fahrverbotes

    Will der Tatrichter ein im Bußgeldbescheid bereits angeordnetes Fahrverbot erhöhen, ist er nicht verpflichtet, den Betroffenen auf diese Möglichkeit hinzuweisen (BayObLG, Beschl. v. 21.9.99, 2ObOWi 458/99, NZV 2000, 380). (Abruf-Nr. 001348)