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  • 01.06.2006 | Fahrverbot

    Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrverbot

    von RiOLG Detlef Burhoff, Münster/Hamm

    Als Verteidiger müssen Sie sich frühzeitig mit der Frage beschäftigen, wie Sie ein drohendes Fahrverbot abwenden können. Dazu müssen Sie bereits beim AG und nicht erst in der Rechtsbeschwerde beim OLG vortragen. Damit Sie hier gut gerüstet sind, stellen wir Ihnen nachfolgend die einschlägige Rechtsprechung der letzten Monate vor. Der Beitrag schließt an unsere Rspr.-Übersichten in VA 05, 126 ff., 04, 140 ff., 03, 89 ff., 02, 132 ff., an.  

     

    1. Allgemeines

    Umstände des Einzelfalls  

    Entscheidung  

    Fundstelle  

    Ein Vater überschreitet aus Sorge um sein verunfalltes Kind die zulässige Höchstgeschwindigkeit.  

    Eine das Absehen vom Fahrverbot rechtfertigende notstandsähnliche Situation liegt vor, wenn die sofortige Hilfeleistung zwingend erforderlich gewesen war und/oder der Vater vom Vorliegen einer solchen Gefahrensituation ausgehen durfte.  

    Praxishinweis: Trotz einer notstandsähnlichen Situation ist die Verhängung eines Fahrverbots geboten, wenn es sich um einen wiederholt einschlägig auffällig gewordenen, gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt (OLG Karlsruhe, a.a.O.).  

    OLG Karlsruhe VA 05, 178, Abruf-Nr. 052589 

    Praxishinweis: Das OLG setzt mit dieser Entscheidung seine Rspr. aus VA 05, 15, Abruf-Nr. 043014 , fort.  

    Der Betroffene erhebt gegen die Festsetzung eines Fahrverbotes den Einwand, er könne seinen Urlaub nicht zusammenhängend nehmen.  

    Dieser Einwand bedarf im Hinblick auf § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG einer kritischen Überprüfung.  

    OLG Hamm VA 05, 160, Abruf-Nr. 051911 

    Das AG berücksichtigt bei der Fahrverbotsentscheidung, dass der Betroffene sein Aussehen verändert hat, um seine Identität mit der auf einem von dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbild abgebildeten Person zu verschleiern.  

    Diese Argumentation ist unzulässig.  

    OLG Hamm VA 05, 147, Abruf-Nr. 051794 

     

    Praxishinweis: Die Verhängung eines Fahrverbotes darf nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen. Deshalb ist bei Berufskraftfahrern gegenüber einer pauschalen Verkürzung der Fahrverbotsfrist vorrangig die Möglichkeit einer Fahrverbotsbeschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten zu prüfen (OLG Bamberg VA 06, 102, Abruf-Nr. 061244).  

     

    2. Beharrlicher Verstoß

    Auch bei einer beharrlichen Pflichtverletzung lässt ein Augenblicksversagen (vgl. dazu 3.) den Tatbestand für die Anordnung des Fahrverbots entfallen (OLG Dresden VA 05, 177, Abruf-Nr. 052577 = NZV 05, 490 f.).