Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.11.2008 | Ausländische Fahrerlaubnis

    Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Die Aufforderung einer Straßenverkehrsbehörde an einen verurteilten Fahrerlaubnisinhaber zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist nicht berechtigt, wenn sie nach geltendem Gemeinschaftsrecht grundsätzlich verpflichtet ist, eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Ablauf der inländischen Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis ohne weitere (eigene) Nachprüfung anzuerkennen und ein Fall des sogenannten Führerschein-Tourismus zumindest nicht anhand unbestreitbarer Informationen durch das Ausstellerland zu belegen ist (VG Gelsenkirchen 2.9.08, 7 K 1448/08, Abruf-Nr. 083312).

     

    Praxishinweis

    Eine weitere Entscheidung, die die EuGH-Rechtsprechung (VA 08, 175) umsetzt und die Frage nach den „unbestreitbaren“ Tatsachen stellt. Die hat das VG verneint. Denn es lag nur ein Schreiben der tschechischen Behörden vor, wonach sich „hinsichtlich des Wohnsitzes Zweifel ergeben“ hätten. Begründung: Die vorgelegte Studienbescheinigung diene nicht als Nachweis dafür, dass die Anwesenheit in der tschechischen Republik für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum von sechs Monaten vor Einreichung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erforderlich gewesen sei; auch fehle die entsprechende Personenkennziffer. Das hat dem VG nicht gereicht.  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 210 | ID 122895