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  • 01.10.2007 | Abstands- und Geschwindigkeitsmessung

    Mögliche Messfehler beim Einsatz des Geräts CG-P50E

    In „Verkehrsrecht aktuell“ 07, 167 ff., haben wir über eine Stellungnahme des Sachverständigen Dipl.-Ing. Stephan Wietschorke, Steinbach, berichtet, der auf mögliche Messfehler beim Einsatz des Geräts CG-P50E hinwies. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat dazu am 28.8.07 Stellung bezogen und kommt zu dem Ergebnis, dass bei richtiger Verwendung des Geräts keine fehlerhaften Ergebnisse bei der Zeitmessung zu Stande kämen. Die PTB weist zudem darauf hin, dass sie am 5. Juli auf Antrag des Zulassungsinhabers eine Neufassung der Zulassung erstellt hat. Wietschorke sieht die wesentlichen Beanstandungen für zukünftige Messungen als behoben an; er sieht sich allerdings aufgrund der auch von der PTB mittlerweile als notwendig erachteten Änderungen in Zulassung und Eichanweisung in seiner bisherigen Meinung bestätigt. Wietschorke dazu am 12.9.07 gegenüber „Verkehrsrecht aktuell“: „Die bisher eingesetzte Geräteausführung entsprach nicht der Zulassung und die Eichungen konnten die Einhaltung des Verkehrsfehlers bei Messungen nicht sicherstellen. Die Abweichungen von der bisherigen Zulassung waren so gravierend, dass die PTB sowohl den Zulassungsschein als auch die Eichanweisung komplett neu erstellt hat. Messungen mit diesem Gerät sind nur dann verlässlich und messsicher, wenn die Geräte nach der neuen Eichanweisung geeicht sind.“  

     

    Leser-Service: Wegen der (technischen) Einzelheiten wird auf das Gutachten der PTB vom 28.8.07 und die ausführliche schriftliche Stellungnahme von Wietschorke vom 12.9.07 verwiesen. Die Dokumente können Sie mit den Abruf-Nrn. 072935 und 072936 herunterladen.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 189 | ID 113079