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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Absehen vom Fahrverbot

    Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen

    Von der Anordnung des Regelfahrverbots kann wegen Unverhältnismäßigkeit abgesehen werden, wenn der Betroffene während der Dauer des Fahrverbots sowohl seine Tätigkeit als selbständiger Kfz-Sachverständiger als auch die Abnahme von ASU-Untersuchungen in seiner kleinen Kfz-Werkstatt mit vier Mitarbeitern nicht mehr ausüben könnte, was zu bedrohlichen Kundenverlusten, auch hinsichtlich von Folgeaufträgen führen würde (AG Ahrensburg14.9.01, 760 Js-OWi 21766/01 - 52 OWi 322/01, zfs 02, 98). (Abruf-Nr. 020414)