· Nachricht · IWW-Webinar Unfallregulierung am 17.04.2026
Wissens-Update für mehr Ertrag im Unfallschadengeschäft
Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar „Unfallregulierung“ einmal pro Quartal, wie Sie sich dagegen wehren – mit schlagkräftigen Argumenten und vielen Erfolgsbeispielen aus der täglichen Regulierungspraxis.
Folgende Themen erwarten Sie u. a. im IWW-Webinar „Unfallregulierung“ am 17.04.2026 ab 13:00 Uhr:
- Beim BGH anhängig: Werkstattrisiko auch bei Kasko? Überlegungen dazu.
- LG Hannover: Auch wenn das Gutachten noch nicht vorliegt, kann es Auftragsgrundlage sein
- AG Neustadt a. Rbge: Ein Prüfbericht ist keine taugliche Grundlage für einen Regress
- „Teurer als andere“ ist kein Regressgrund
- Gilt für Werkstätten und Schadengutachter: Vereinbarung schützt vor durchgreifendem Versicherer-Regress
- Regress des Versicherers wegen Probefahrt, Reinigung, Verbringung etc. erfolglos
- Subunternehmerrechnung ist auch im Regress nicht offenzulegen
- Das nach Unfall noch nutzbare Fahrzeug: Pflichten des Geschädigten bei Ausfallschaden, auch im Hinblick auf die Problematik „Mietwagenrisiko“
- In der Rechnung nicht detailliert aufgeschlüsselte Lackierkosten
- Der Verkehrsgerichtstag und die gebrauchten Ersatzteile: In 2026 genauso wie in 1999
- Statt Gebrauchtem Neuwagen angeschafft: LG Regensburg präzisiert Ersatzbeschaffung
Nutzen Sie die zwei Stunden im Webinar auch zum Erfahrungsaustausch. Tauschen Sie sich mit Joachim Otting und den anderen Webinar-Teilnehmern aus. So halten Sie Ihr Wissen schnell und bequem aktuell. Und Sie gewinnen viel Zeit für Ihre eigentliche Tätigkeit – die Abwicklung von Kfz-Unfallschäden.
Wichtig — Sie können die Webinare einzeln, aber auch kostengünstiger im Abonnement buchen. Melden Sie sich jetzt an: https://www.iww.de/webinar/unfallregulierung