Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundestag lehnt „Entkriminalisierung“ von Fahren ohne Fahrschein ab

    Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung heute zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (21/2722) und von Die Linke (21/1757) abgelehnt, die die „Entkriminalisierung“ des Fahrens ohne Fahrschein zum Ziel haben.

     

    Beide Fraktionen wollen dazu jeweils den Paragrafen 265a des Strafgesetzbuches („Erschleichen von Leistungen“) ersatzlos streichen. Mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion wurden die Vorlagen im Ausschuss abgelehnt. Die abschließende Beratung im Bundestagsplenum ist für Donnerstag, 16. April 2026, vorgesehen.

     

    In der Aussprache warben Vertreter von Grünen und Linken für ihre Vorschläge und verwiesen auf den erheblichen Aufwand für die Justiz, den die Verfolgung dieser Taten auslöse. Ein Vertreter der SPD-Fraktion machte deutlich, das Ziel von Grünen und Linken zu teilen, und verwies auf entsprechende Vorschläge von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der SPD-Vertreter kündigte an, mit dem Koalitionspartner von CDU/CSU über eine Regelung beraten zu wollen. Ein Vertreter der Unionsfraktion lehnte eine Streichung des Straftatbestandes jedoch entschieden ab. Ebenso äußerte sich ein Vertreter der AfD-Fraktion.

     

    Quelle — heute im bundestag Nr. 298

    Quelle: ID 50816787