Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat unterstützt geplante Anhebung der Kfz-Steuer

    | Der Bundesrat unterstützt die von der Bundesregierung beabsichtigte klimapolitische Ausrichtung der Kfz-Steuer ab 2021: bei der Beratung am 3. Juli 2020 äußerte er keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf. |

    1. Vor allem für SUVs wird es teuer

    Nach den Plänen der Bundesregierung greift die Klimakomponente greift ab 96 Gramm CO2, das pro Kilometer ausgestoßen wird. Laut Gesetzentwurf steigt der Steuersatz gestaffelt von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95g/km bis 115g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195g/km). Teurer wird es damit vor allem für SUVs und Sportwagen.

    2. Förderung emissionsarmer Pkw

    Demgegenüber sollen besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren entlastet werden. Bei einem CO2-Wert bis 95g/km gilt für sie eine Steuervergünstigung von 30 Euro im Jahr. Sie wird für maximal fünfJahre gewährt und endet spätestens zum 31.12.25.

    3. Verlängerte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

    Außerdem soll die Geltung der zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert werden. Danach gilt sie künftig für Fahrzeuge, die bis 31.12.25 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Längstens wird sie bis zum 31.12.30 gewährt. Bislang sollte die Steuerbefreiung nur bis zum 31.12.20 gelten.

    4. Entlastung des Handwerks

    Weitere steuerliche Erleichterungen gibt es für Nutzfahrzeuge kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe: Kleintransporter bis zu 3,5 t werden künftig nach den gewichtsbezogenen Steuerklassen für Nutzfahrzeuge besteuert.

    5. Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

    Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sobald er das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, kommt es erneut in den Bundesrat ‒ dann zur endgültigen Entscheidung.

     

    Quelle | Bundesrat

    Quelle: ID 46684505