· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Bundesrat: Effektivierung des Bußgeldverfahrens
Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes „zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens“ (21/3854) vorgelegt. Dem Bundestag in den beiden vergangenen Wahlperioden zugeleitete gleichgerichtete Vorlagen (20/1545, 19/21611) waren jeweils der Diskontinuität anheimgefallen.
Der Entwurf der Länderkammer sieht Änderungen im gerichtlichen Verfahren nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor. Unter anderem sollen den zuständigen Gerichten rechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden, um die jeweiligen Verfahren beschleunigt und straff durchführen zu können. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts mit einer hohen Anzahl von Bußgeldverfahren bestehe dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, heißt es in dem Entwurf.
Ziel des Gesetzentwurfes sei es, das Bußgeldverfahren unter Beibehaltung notwendiger hoher rechtsstaatlicher Standards effektiver zu gestalten und – unter Berücksichtigung der Bedeutung der jeweiligen Sache – einen zügigen Verfahrensabschluss zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang solle auch ein sinnvoller Einsatz der justiziellen Arbeitsressourcen unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Standards gesichert werden.
Die Bundesregierung teilt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mit, dass sie das Anliegen zwar nachvollziehen und einzelne Vorschläge für zweckdienlich halte. Weitere Vorschläge müssten weiter geprüft werden, andere lehnt die Bundesregierung ab. „Die Bundesregierung wird das berechtigte Anliegen daher prüfen und in einem eigenen Vorhaben umsetzen“, heißt es abschließend.
Quelle — hib – heute im bundestag Nr. 92