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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat: Förderung von Elektrofahrzeugen und anderer besonders emissionsarmer Kraftfahrzeuge

    | Mit einem in der Sitzung am 29.11.12013 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er daher rechtssichere Regelungen zu Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für derartige Fahrzeuge in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen. Durch die vorgeschlagenen Rechtsänderungen könnten zum Beispiel kostenfreie Stellflächen für Elektrofahrzeuge an speziell eingerichteten Ladestationen geschaffen werden. |

     

    Der von den Ländern beschlossene Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag vorlegt. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen (Drucksache 671/13 (Beschluss)).

     

    In einer weiteren Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah ein Konzept für eine eindeutige Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2- und Schadstoffausstoß mittels Plaketten vorzulegen. Hierin sollen auch entsprechende Regelungen für Euro VI-Fahrzeuge enthalten sein. Die Kennzeichnung soll einen Beitrag dazu leisten, bestimmte Privilegien für besonders emissionsarme Fahrzeuge - wie zum Beispiel mögliche Befreiungen von Parkgebühren - zeitnah in die Praxis umsetzen zu können (Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2- und Schadstoffausstoß und Euro 6/VI-Fahrzeugen mittels Plaketten durch gesetzliche Maßnahmen, Drucksache 710/13 (Beschluss)).

    Quelle: ID 42437614