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Bundesrat entscheidet über Bundesmittel für Radschnellwege
| Der Bund soll sich künftig am Bau von Radschnellwegen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände finanziell beteiligen können. Das ist das Ziel eines Gesetzesbeschlusses des Bundestags vom 27. April, der dem Bundesrat am 2. Juni zur Zustimmung vorliegt. |
Radschnellwege für den Berufs- und Pendlerverkehr
Radschnellwege sind ein relativ neues Instrument der Verkehrsplanung. Sie gehörten zu einem nachhaltigen Verkehrssystem, insbesondere in Städten und Metropolregionen, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Solche Wege könnten dazu beitragen, den Pendlerverkehr verstärkt mit dem Fahrrad abzuwickeln und dadurch Staus sowie Schadstoffbelastung zu reduzieren. Der Ausbau von Radschnellwegen sei deshalb im Interesse des Bundes.
Viele und schnelle Fahrten
Förderungsfähig sind allerdings nur solche Radschnellwege, die einen schnellen und möglichst störungsfreien Verkehr ermöglichen. Dafür müssen sie über rund 2000 Fahrradfahrten pro Tag aufweisen und ca. vier Meter breit sein. Außerdem dürfen sie nicht in erster Linie touristischen Zwecken dienen, sondern müssen wichtig für den Berufs- und Pendelverkehr sein.
Inkrafttreten nach Verkündung
Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf unverändert beschlossen. Die neuen Regelungen sollen am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.