06.05.2011 · Fachbeitrag aus UE · Vom „Kavaliersdelikt“ zum Anspruchsverlust ...
Die Versuchung ist manchmal groß, das Unrechtsbewusstsein entsprechend klein: Ein neuer Unfall trifft auf einen alten Schaden. Reden ist Silber, aber Schweigen soll nun Gold werden. Doch Vorsicht: Das neue System des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft zur Betrugsabwehr ist Anlass, noch einmal deutlich auf die Risiken eines allzu sorglosen Umgangs mit Vor- und Altschäden hinzuweisen.
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06.05.2011 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagen
Wenn das unfallbeschädigte Auto wegen seines Kaufpreises in die Gruppe 1 eingeordnet, aber innerhalb dieser Gruppe atypisch groß ist, und wenn es für den Fahrbedarf des Geschädigten auf die Größe ankommt, darf er auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Fahrzeug aus einer höheren Gruppe anmieten.
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06.05.2011 · Fachbeitrag aus UE · Mietwagen
Wenn im Dezember ein Mietwagen mit Sommerreifen ausgerüstet ist, worauf der Mieter vom Vermieter nicht hingewiesen wurde, trifft den Vermieter an einem Unfall auf schneebedeckter Straße mietrechtlich ein Mitverschulden von mindestens 25 Prozent.
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06.05.2011 · Fachbeitrag aus UE · Standgeld
Wenn der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall mangels ausreichender finanzieller Mittel das reparierte Fahrzeug nicht bekommt und wenn die Versicherung entsprechend gewarnt wurde, muss sie für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.
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06.05.2011 · Fachbeitrag aus UE · Stundenverrechnungssätze
Auch wenn das beschädigte Auto ein erst zwei Jahre und acht Monate altes Taxi ist, dessen Laufleistung die 200.000 km bereits knapp überschritten hat, ist kein Verweis auf die Stundenverrechnungssätze einer freien Fachwerkstatt im Rahmen der fiktiven Abrechnung möglich.
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06.05.2011 · Fachbeitrag aus UE · Ausfallschaden
Jedenfalls dann, wenn kein offenkundiger Reparaturschaden vorliegt, darf der Geschädigte zunächst den Eingang des Gutachtens abwarten. Die Zeit bis dahin fällt im Hinblick auf den Ausfallschaden (Mietwagen oder Nutzungsausfall) dem Schädiger zur Last.
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06.05.2011 · Fachbeitrag aus UE · Ausfallschaden
Benötigt die Werkstatt für die Reparatur mehr Zeit als die vom Gutachter prognostizierte und objektiv erforderliche, geht der dadurch entstandene verlängerte Ausfallzeitraum zulasten des Schädigers, wenn der Geschädigte darauf keinen Einfluss hatte.
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06.05.2011 · Fachbeitrag aus UE · Ausfallschaden
Wenn der Geschädigte nach einem Unfall mit Totalschaden den Ersatzwagen nicht aus eigenen Mitteln kaufen kann, keinen Kredit bekommt und den gegnerischen Haftpflichtversicherer insoweit warnt, muss der Versicherer Nutzungsausfallentschädigung für die volle daraus resultierende Ausfallzeit (hier 160 Tage) bezahlen.
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06.05.2011 · Fachbeitrag aus UE · Restwert
Ein Leser fragt: Wir sind ein Autohaus, unser Vorführwagen erfährt auf einer Probefahrt mit einem Kunden einen eindeutigen wirtschaftlichen Totalschaden. Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden. Welcher Restwert ist in einem derartigen Fall abzurechnen? Die Versicherung behauptet, hier wäre der Unfallfahrzeugsondermarkt zumindest regional einzubeziehen, da er uns als Händler ja grundsätzlich zugänglich ist. Ist das richtig?
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06.05.2011 · Fachbeitrag aus UE · Restwert
Der Ausfallschaden geht bei folgender Fallgestaltung zulasten des Schädigers: Die Abwicklung des Wrackverkaufs an einen dem Geschädigten über eine der Restwertbörsen benannten Aufkäufer verzögert sich aus Gründen, die bei dem Aufkäufer liegen, und der Geschädigte kann mangels Restwerterlös den Ersatzwagen nicht kaufen.
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