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  • 06.05.2011 | Stundenverrechnungssätze

    Kein Verweis für junges Auto mit hoher Laufleistung

    Auch wenn das beschädigte Auto ein erst zwei Jahre und acht Monate altes Taxi ist, dessen Laufleistung die 200.000 km bereits knapp überschritten hat, ist kein Verweis auf die Stundenverrechnungssätze einer freien Fachwerkstatt im Rahmen der fiktiven Abrechnung möglich (LG Saarbrücken, Urteil vom 8.4.2011, Az: 13 S 152/10; Abruf-Nr. 111419).  

    Beachten Sie: Das ist die konsequente Umsetzung der BGH-Rechtsprechung: Bei Fahrzeugen im Alter von weniger als drei Jahren soll der Verweis auf eine außerhalb der Markenkette stehende Werkstatt generell tabu sein. Das ist unabhängig vom Kilometerstand, denn Taxiunternehmer genießen oft auch dann noch Kulanzleistungen des Herstellers, zumal hohe Laufleistungen in kurzer Zeit taxitypisch sind.  

    Praxishinweis: Dem LG Saarbrücken geht es mit seiner Entscheidung - dem BGH folgend - auch um eine generalisierte und daher vorhersehbare Rechtsprechung.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 5 | ID 144773